Was ist Krankengeld?



Krankengeld ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Wer gesetzlich versichert ist und wegen Krankheit nicht arbeiten kann, bekommt nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Geld von seiner Krankenkasse. Das Ziel ist bescheiden und ehrlich: Nicht das volle Einkommen wird ersetzt, sondern ein Teil davon, damit der Lebensunterhalt während einer längeren Krankheit nicht vollständig wegbricht.
Die gesetzliche Grundlage steht im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Dort ist geregelt, wer Anspruch hat, wie hoch die Leistung ist und wie lange sie läuft. Das Krankengeld ist damit keine freiwillige Leistung einer einzelnen Krankenkasse und kein Verhandlungsergebnis: Alle gesetzlichen Krankenkassen wenden dieselben Regeln an. Unterschiede gibt es nur dort, wo das Gesetz Spielraum lässt, zum Beispiel bei einem freiwilligen Zuschuss des Arbeitgebers oder bei einem privaten Zusatztarif.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben in erster Linie pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie zahlen den allgemeinen Beitragssatz und erwerben damit den Krankengeldanspruch. Freiwillig Versicherte haben Anspruch, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen oder einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch gewählt haben. Wer nur den ermäßigten Beitragssatz zahlt, hat in der Regel keinen Krankengeldanspruch — das betrifft zum Beispiel manche Selbstständige und Studierende. Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, sollten deshalb vor einer längeren Krankheit genau prüfen, welchen Tarif sie gewählt haben. Ein fehlender Anspruch fällt oft erst auf, wenn er gebraucht wird.
Kein Krankengeld gibt es für privat Versicherte: Sie erhalten stattdessen, je nach Vertrag, ein privates Krankentagegeld. Auch das ist eine Lohnersatzleistung, aber sie folgt den Regeln des privaten Vertrags, nicht dem SGB V. Wer von der gesetzlichen in die private Versicherung wechselt oder umgekehrt, sollte die Übergangsregeln klären, damit keine Lücke entsteht.
Was Krankengeld nicht ist
Krankengeld ist kein Krankengeld im Sinne einer Erstattung von Behandlungskosten. Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte werden über die Krankenversicherung selbst abgedeckt und haben mit dieser Leistung nichts zu tun. Krankengeld ersetzt ausschließlich Einkommen, das wegen Arbeitsunfähigkeit ausfällt. Es ist außerdem kein Arbeitslosengeld und keine Rente: Wer nach dem Ende des Krankengeldes weiterhin nicht arbeiten kann, braucht eine andere Leistung, zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente oder, unter bestimmten Voraussetzungen, Arbeitslosengeld.
Auch das Kinderkrankengeld gehört in diese Familie, ist aber eine eigene Leistung: Es wird gezahlt, wenn ein Elternteil zu Hause bleiben muss, weil ein Kind krank ist und betreut werden muss. Die Regeln dafür stehen auf der Seite über Zusatzleistungen. Und schließlich gibt es das private Krankentagegeld als Ergänzung: Es kann die Lücke zwischen Krankengeld und Nettogehalt schließen, darf aber zusammen mit dem Krankengeld das verlorene Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Die drei Begriffe, die immer wieder verwechselt werden
Entgeltfortzahlung: Gehalt vom Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen. Krankengeld: Leistung der Krankenkasse ab Woche sieben. Krankentagegeld: private Zusatzversicherung, die die Lücke zum Netto schließen kann. Wer diese drei Begriffe sauber trennt, versteht fast jede Mitteilung von Arbeitgeber und Krankenkasse auf Anhieb.
Wann beginnt der Anspruch?
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt grundsätzlich, sobald die Entgeltfortzahlung endet — bei ununterbrochener Krankheit also am 43. Tag. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei einer stationären Behandlung oder bei Selbstständigen mit Wahltarif, bei denen der Anspruch früher oder später beginnen kann. Entscheidend ist immer die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit: Ohne Bescheinigung gibt es keine Leistung, und ohne lückenlose Bescheinigung kann die Zahlung unterbrochen werden. Die Bescheinigung selbst ist heute elektronisch: Die Praxis übermittelt sie an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Mehr dazu auf der Seite über die AU-Bescheinigung.
Ein letzter Punkt wird oft übersehen: Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen mitgezählt wird, obwohl es selbst nicht besteuert wird. Wer Krankengeld bezieht, muss es deshalb in der Steuererklärung angeben. Das ist keine Falle, aber eine Pflicht, die man kennen sollte, bevor der Steuerbescheid kommt.
Bildnachweise: Cube Berlin, Washingtonplatz und Post-Tower Bonn. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Krankengeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln stehen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch jeder Fall ist anders: Einkommen, Versicherungsstatus, Krankheitsverlauf und Fristen verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur Ihre Krankenkasse über Ihren Anspruch und Ihren Betrag. Es wird kein bestimmtes Ergebnis zugesagt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle.