Die AU-Bescheinigung: elektronisch und lückenlos



Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, ist das Dokument, das alles andere erst möglich macht. Ohne sie gibt es weder Entgeltfortzahlung noch Krankengeld. Seit dem 1. Januar 2023 ist sie elektronisch: Die Arztpraxis übermittelt die Daten direkt an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Das gelbe Papierformular, das früher an den Arbeitgeber geschickt wurde, gibt es für gesetzlich Versicherte in dieser Form nicht mehr.
Für Beschäftigte ändert die elektronische AU eine wichtige Sache nicht: Sie müssen den Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren. Die Meldepflicht bleibt, nur die Vorlagepflicht für das Papier ist weggefallen. Wer nur darauf wartet, dass der Arbeitgeber die Daten abruft, ohne sich selbst zu melden, verletzt seine Pflicht — und riskiert eine Abmahnung oder, im Wiederholungsfall, eine Kündigung.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Zuerst geht die erkrankte Person zum Arzt oder zur Ärztin. Dort wird festgestellt, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt und bis wann sie voraussichtlich dauert. Die Praxis übermittelt die elektronische AU an die Krankenkasse. Die versicherte Person erhält einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Dieser Ausdruck muss nicht unterschrieben sein und muss nicht an den Arbeitgeber geschickt werden. Der Arbeitgeber ruft die Daten bei der Krankenkasse ab — allerdings nur, wenn er dazu berechtigt ist, also wenn ein Arbeitsverhältnis besteht und die Person sich krank gemeldet hat. Die Diagnose bekommt der Arbeitgeber nicht mitgeteilt: Er sieht nur Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist.
Erstbescheinigung und Folgebescheinigung
Die erste Bescheinigung heißt Erstbescheinigung. Reicht die darin festgelegte Dauer nicht aus, stellt der Arzt eine Folgebescheinigung aus. Entscheidend ist, dass die Folgebescheinigung lückenlos an die vorherige anschließt. Das gilt auch über Wochenenden und Feiertage: Endet eine Bescheinigung am Freitag, muss die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag vorliegen, und sie muss den Zeitraum ohne Lücke abdecken. Eine Lücke von nur einem Tag kann die Krankengeldzahlung unterbrechen, weil die Krankenkasse für diesen Tag keine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen sieht. Wer merkt, dass eine Bescheinigung ausläuft, sollte deshalb rechtzeitig einen Folgetermin vereinbaren, statt bis zum letzten Tag zu warten.
Ausnahmen von der elektronischen AU
Nicht alle Fälle laufen elektronisch. Privat Versicherte erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung, ebenso Beschäftigte, deren Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt ohne Kassenzulassung festgestellt wurde, und Minijobber in Privathaushalten. Auch bei einer Erkrankung im Ausland kann die Papierform nötig sein. In diesen Fällen muss die Bescheinigung weiterhin selbst an Arbeitgeber und Krankenkasse geschickt werden. Wer unsicher ist, ob sein Fall elektronisch läuft, fragt in der Praxis nach — ein kurzer Satz spart später viel Schriftverkehr.
Was tun, wenn etwas schiefgeht?
Kommt die elektronische AU nicht bei der Krankenkasse an, merkt das oft zuerst der Arbeitgeber, weil er nichts abrufen kann, oder die Krankenkasse, weil sie keine Daten hat. In diesem Fall hilft der Ausdruck aus der Praxis weiter: Er belegt, dass die Bescheinigung ausgestellt wurde. Auch die Praxis kann die Übermittlung erneut anstoßen. Wichtig ist, den Fehler sofort zu klären und nicht erst dann, wenn die Zahlung ausbleibt. Dasselbe gilt, wenn die Krankenkasse eine Lücke meldet: Sofort beim Arzt nachfragen, ob eine Folgebescheinigung ausgestellt wurde, und sie gegebenenfalls rückwirkend klären lassen. Rückwirkende Bescheinigungen sind nur in engen Grenzen möglich, deshalb ist Vorbeugen hier deutlich einfacher als Heilen.
Bildnachweise: Briefkästen und Postamt Erbach. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
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