Fragen und Antworten zum Krankengeld



Die Fragen auf dieser Seite werden in Beratungen immer wieder gestellt. Die Antworten sind kurz gehalten und verweisen auf die ausführlichen Seiten, wo es mehr zu lesen gibt. Alle Antworten gelten für gesetzlich Versicherte in Deutschland, Stand Oktober 2026.
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Bei ununterbrochener Krankheit ab dem 43. Tag, also nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn die Entgeltfortzahlung wegen der vierwöchigen Wartezeit in einem neuen Arbeitsverhältnis noch nicht greift — dann kann Krankengeld schon früher einsetzen.
Wie viel Krankengeld bekomme ich?
70 % Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 % Ihres Nettoeinkommens. Vom Ergebnis werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Der Höchstbetrag 2026 liegt bei 135,63 € brutto pro Tag, weil die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 € im Monat liegt. Die meisten Menschen erhalten weniger, weil die Nettogrenze zuerst greift.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, einschließlich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Bei ununterbrochener Krankheit sind das also höchstens 72 Wochen Krankengeld. Eine neue, unabhängige Krankheit startet eine eigene Frist.
Muss ich Krankengeld beantragen?
Es gibt kein klassisches Antragsformular, das den Anspruch erst erzeugt. Der Anspruch entsteht aus der Versicherung und der lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Trotzdem müssen Sie aktiv werden: krank melden, Bescheinigungen sichern, bei der Krankenkasse nachfragen, ob Unterlagen fehlen, und den Bescheid prüfen. Die praktische Schrittfolge steht auf der Seite über Antrag und Auszahlung.
Was passiert, wenn meine Bescheinigung eine Lücke hat?
Für die Tage ohne Bescheinigung kann die Zahlung unterbrochen werden. Klären Sie die Lücke sofort mit Arzt und Krankenkasse. Rückwirkende Bescheinigungen sind nur in engen Grenzen möglich — Vorbeugen ist hier deutlich einfacher.
Darf ich während des Krankengeldes arbeiten?
Nein, grundsätzlich nicht. Wer arbeitsunfähig geschrieben ist, darf keine Tätigkeit ausüben, die der Genesung schadet oder dem Krankheitsbild widerspricht. Eine Ausnahme ist die stufenweise Wiedereingliederung nach einem ärztlichen Plan, der mit Krankenkasse und Arbeitgeber vereinbart ist. Auch Nebentätigkeiten sollten vorher mit der Krankenkasse geklärt werden.
Bin ich während des Krankengeldes krankenversichert?
Ja. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung läuft während des Krankengeldbezugs weiter. Beiträge zur Krankenversicherung werden in dieser Zeit nicht von Ihrem Krankengeld abgezogen.
Was ist, wenn ich selbstständig bin?
Gesetzlich versicherte Selbstständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen oder einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch gewählt haben. Mit dem ermäßigten Beitragssatz gibt es in der Regel keinen Anspruch. Prüfen Sie Ihren Tarif, bevor Sie ihn brauchen.
Was ist Kinderkrankengeld?
Eine eigene Leistung, wenn Sie zu Hause bleiben müssen, weil Ihr Kind unter zwölf Jahren krank ist und betreut werden muss. Sie beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und wird vom ersten Tag an gezahlt. Pro Kind und Jahr stehen jedem Elternteil 15 Arbeitstage zu, Alleinerziehenden 30 Arbeitstage, mit einer Obergrenze bei mehreren Kindern.
Was passiert nach 78 Wochen?
Der Krankengeldanspruch für dieselbe Krankheit endet. Danach kommen je nach Situation eine Erwerbsminderungsrente, eine Rehabilitation oder Arbeitslosengeld in Frage — unter Umständen mit einer Übergangsregelung, bis über einen Rentenantrag entschieden ist. Planen Sie diesen Übergang, bevor die 78 Wochen ablaufen.
Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Nein, Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss in der Steuererklärung angegeben werden, weil es den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöht.
Wo bekomme ich verbindliche Auskunft?
Bei Ihrer Krankenkasse für Anspruch und Betrag, bei der Rentenversicherung für Reha und Erwerbsminderungsrente und bei der Agentur für Arbeit für Arbeitslosengeld nach einer Aussteuerung. Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Bildnachweise: Frauenkirche Dresden, historische Ansicht Dresdens und Schloss Heidelberg. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Krankengeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln stehen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch jeder Fall ist anders: Einkommen, Versicherungsstatus, Krankheitsverlauf und Fristen verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur Ihre Krankenkasse über Ihren Anspruch und Ihren Betrag. Es wird kein bestimmtes Ergebnis zugesagt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle.