Höchstbetrag und Beitragsbemessungsgrenze 2026



Das Krankengeld hat eine Obergrenze. Sie ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung: Nur Einkommen bis zu dieser Grenze wird für Beiträge herangezogen, und nur bis zu dieser Grenze wird auch das Krankengeld berechnet. Wer mehr verdient, bekommt deshalb nicht automatisch mehr Krankengeld. Die Grenze wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst und steigt in der Regel — wer mit einem alten Wert rechnet, rechnet falsch.
Die Grenze für 2026
Für das Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat, das sind 69.750 € im Jahr. Sie ist in der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung für 2026 festgelegt. Im Jahr 2025 lag sie noch bei 5.512,50 € im Monat. Der Anstieg zeigt, warum das Datum einer Zahl genauso wichtig ist wie die Zahl selbst: Ein Rechner, der noch mit dem Wert von 2025 arbeitet, unterschätzt den Höchstbetrag um 210 € im Monat.
Der Höchstbetrag pro Tag
Aus der Grenze ergibt sich der Höchstbetrag des Krankengeldes direkt: 70 % von 5.812,50 € sind 4.068,75 € im Monat. Geteilt durch 30 Tage ergibt das 135,63 € brutto pro Tag (genau 135,625 €, gerundet 135,63 €). Das ist der höchste Bruttobetrag, den das Krankengeld 2026 erreichen kann — und auch nur dann, wenn die 90-Prozent-Grenze des Nettoeinkommens nicht niedriger liegt. Bei den meisten Gutverdienenden greift zuerst die Nettogrenze, sodass der tatsächlich gezahlte Betrag unter 135,63 € pro Tag liegt. Der Höchstbetrag ist also eine Obergrenze, kein Regelsatz.
| Monatliches Brutto | Grundlage nach Grenze | 70 % davon | Was bremst? |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | 3.000 € | 2.100 € | Meist die 90-%-Nettogrenze |
| 5.812,50 € | 5.812,50 € | 4.068,75 € | Die Grenze selbst |
| 8.000 € | 5.812,50 € | 4.068,75 € | Die Grenze, danach die Nettogrenze |
Warum die Grenze überhaupt existiert
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Kern des Solidarprinzips: Beiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe erhoben, und Leistungen aus dem Beitragssystem werden ebenfalls nur bis zu dieser Höhe berechnet. Wer darüber verdient, zahlt keine höheren Beiträge und bekommt kein höheres Krankengeld. Für Gutverdienende entsteht dadurch eine Lücke zwischen Krankengeld und bisherigem Netto, die größer ist als bei Durchschnittseinkommen. Genau diese Lücke schließen private Krankentagegeldversicherungen — allerdings nur bis zur Höhe des verlorenen Nettoeinkommens, nicht darüber hinaus.
Alte Werte nicht übernehmen
In vielen älteren Artikeln und Rechnern stehen noch Werte aus früheren Jahren: 4.827,50 € als monatliche Grundlage oder 120,75 € als Tagessatz stammen aus Jahren, in denen die Grenze deutlich niedriger lag. Sie sind heute falsch und dürfen nicht als aktuelle Beträge verwendet werden. Wer einen Rechner oder Artikel nutzt, sollte immer prüfen, für welches Jahr die Grenze angegeben ist. Auf dieser Seite gilt: Alle Grenz- und Höchstbeträge beziehen sich auf das Jahr 2026, Stand Oktober 2026. Steigt die Grenze im nächsten Jahr, steigen auch der monatliche Höchstbetrag und der Tagessatz — die 70-Prozent- und die 90-Prozent-Regel selbst bleiben dagegen im Gesetz unverändert.
Bildnachweise: Kölner Dom bei Nacht, Dom von der Brücke und Kranhäuser Köln. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Krankengeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln stehen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch jeder Fall ist anders: Einkommen, Versicherungsstatus, Krankheitsverlauf und Fristen verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur Ihre Krankenkasse über Ihren Anspruch und Ihren Betrag. Es wird kein bestimmtes Ergebnis zugesagt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle.