Antrag und Auszahlung: so kommt das Geld



Viele Menschen erwarten beim Krankengeld einen klassischen Antrag mit Formular, Unterschrift und Wartezeit. In der Praxis läuft es anders: Der Anspruch entsteht aus der Versicherung und der lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Krankenkasse zahlt, sobald die Entgeltfortzahlung endet und alle Unterlagen vorliegen. Trotzdem gibt es einiges zu erledigen — und wer die Schritte kennt, bekommt sein Geld ohne Verzögerung.
Schritt 1: Krank melden und Bescheinigung sichern
Am ersten Krankheitstag den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Dauer nennen. Zum Arzt gehen und die elektronische AU ausstellen lassen. Den Ausdruck für die eigenen Unterlagen aufbewahren. Bei längerer Krankheit Folgebescheinigungen lückenlos anschließen lassen. Dieser Schritt ist der wichtigste des ganzen Verfahrens, weil alle weiteren Schritte auf ihm aufbauen.
Schritt 2: Die Krankenkasse informiert sich — und Sie informieren sie
Die Krankenkasse erhält die AU-Daten elektronisch von der Praxis. Sie weiß also, dass Arbeitsunfähigkeit besteht. Sie weiß aber nicht automatisch alles, was sie für die Berechnung braucht: das regelmäßige Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen und die Daten des Arbeitgebers. Deshalb fordert sie in der Regel eine Entgeltbescheinigung beim Arbeitgeber an. Beschäftigte sollten trotzdem selbst Kontakt aufnehmen, sobald die sechste Woche näher rückt, und fragen, ob noch Unterlagen fehlen. Ein kurzer Anruf in Woche fünf verhindert, dass die erste Krankengeldzahlung erst Wochen nach dem 43. Tag ankommt.
Schritt 3: Berechnung, Bescheid, Auszahlung
Die Krankenkasse berechnet das Krankengeld nach der Formel aus § 47 SGB V, zieht die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab und zahlt den Rest aus. Die Zahlung erfolgt in der Regel rückwirkend für den abgelaufenen Zeitraum, oft monatlich oder nach Vorlage weiterer Folgebescheinigungen. Der Bescheid zeigt den Tagessatz, den Zeitraum und den Auszahlungsbetrag. Wer den Bescheid prüft, sollte drei Zahlen vergleichen: den Tagessatz, die Zahl der Tage und den abgezogenen Beitragsanteil. Stimmt eine Zahl nicht, lohnt sich ein Anruf, bevor man den Bescheid hinnimmt.
Was eingereicht werden muss
| Unterlage | Wer liefert sie? | Wofür? |
|---|---|---|
| Elektronische AU, lückenlos | Arztpraxis | Nachweis der Arbeitsunfähigkeit |
| Entgeltbescheinigung | Arbeitgeber | Grundlage der Berechnung |
| Bankverbindung | Versicherte Person | Auszahlung |
| Angaben zu Einmalzahlungen | Arbeitgeber | Anteilige Berücksichtigung |
Wenn die Zahlung ausbleibt oder abgelehnt wird
Bleibt die Zahlung aus, liegt die Ursache fast immer bei einer fehlenden oder lückelhaften Bescheinigung, einer fehlenden Entgeltbescheinigung oder einer unklaren Diagnosezuordnung. Der erste Schritt ist deshalb immer ein Anruf bei der Krankenkasse mit der Frage, welche Unterlage genau fehlt. Erst wenn die Krankenkasse den Anspruch tatsächlich ablehnt, kommt der Widerspruch ins Spiel: Er muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden, schriftlich und begründet. Wer den Widerspruch versäumt, muss einen neuen Antrag stellen und verliert unter Umständen Zeit. Bei einer Ablehnung wegen einer medizinischen Einschätzung kann ein ärztliches Attest helfen, das die Arbeitsunfähigkeit ausführlich begründet. Eine Beratung bei einer unabhängigen Stelle ist in diesem Fall sinnvoll, weil Fristen und Begründungen über den Erfolg entscheiden.
Checkliste für die sechste Woche
Arbeitgeber über den Stand informiert? Folgebescheinigung lückenlos? Bei der Krankenkasse nachgefragt, ob Unterlagen fehlen? Bankverbindung aktuell? Bescheid nach Erhalt geprüft? Wer diese fünf Fragen in Woche fünf oder sechs mit Ja beantworten kann, hat das Verfahren im Griff.
Bildnachweise: Schnellhefter, Schreibtisch mit Laptop und Arbeitsplatz. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Krankengeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln stehen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch jeder Fall ist anders: Einkommen, Versicherungsstatus, Krankheitsverlauf und Fristen verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur Ihre Krankenkasse über Ihren Anspruch und Ihren Betrag. Es wird kein bestimmtes Ergebnis zugesagt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle.