Krankengeld in Deutschland, einfach erklärt



Wer in Deutschland länger krank ist, bekommt zuerst weiter Gehalt vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der Krankenkasse. Das klingt einfach, doch in der Praxis hängen viele Fragen daran: Ab wann genau wechselt die Zahlung? Wie viel Geld kommt am Ende an? Und wie lange darf die Leistung überhaupt laufen? Diese Seite erklärt das System Schritt für Schritt, in klarem Deutsch und mit Zahlen, die Sie nachrechnen können.
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Beschäftigte wegen Krankheit länger nicht arbeiten können. Es ist kein volles Gehalt und kein Zuschuss, den man beantragen kann wie einen Antrag auf einen festen Betrag: Die Höhe ergibt sich aus dem Gesetz, aus dem bisherigen Einkommen und aus einer Obergrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Alle Beträge auf dieser Seite sind in Euro angegeben, alle Daten im deutschen Format, zum Beispiel 25. Oktober 2026.
Krankengeld in einem Absatz
In den ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 % des Nettoeinkommens. Die Leistung wird pro Kalendertag berechnet, in einem vollen Monat also für 30 Tage. Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld und Entgeltfortzahlung zusammen höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, die Krankenversicherung läuft währenddessen weiter.
Der Ablauf in drei Phasen
| Phase | Wer zahlt? | Was gibt es? |
|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Arbeitgeber | Entgeltfortzahlung: das Gehalt läuft in der Regel in voller Höhe weiter |
| Ab Woche 7 | Krankenkasse | Krankengeld: 70 % des Brutto, höchstens 90 % des Netto |
| Nach 78 Wochen | — | Anspruch für dieselbe Krankheit endet (Aussteuerung); andere Leistungen müssen geprüft werden |
Die Grenze zwischen Phase eins und Phase zwei ist der 43. Krankheitstag: Wer ununterbrochen krank ist, bekommt ab diesem Tag Krankengeld statt Gehalt. Wichtig ist das Wort ununterbrochen. Wer zwischendurch wieder arbeitet und dann mit derselben Krankheit erneut ausfällt, muss die Regeln für wiederholte Krankheiten beachten. Dazu mehr auf der Seite über die ersten sechs Wochen.
Ein Rechenbeispiel zum Einstieg
Annahme für dieses Beispiel: Eine Beschäftigte verdient 3.000 € brutto im Monat, ihr Netto liegt bei 2.000 €. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld lassen wir hier außen vor, um die Rechnung übersichtlich zu halten. 70 % von 3.000 € sind 2.100 €. 90 % von 2.000 € sind 1.800 €. Das Krankengeld ist der kleinere der beiden Werte, also 1.800 € brutto im Monat, das sind 60,00 € pro Tag. Von diesen 1.800 € werden noch Sozialbeiträge abgezogen, sodass der ausgezahlte Betrag niedriger liegt. Das Beispiel zeigt den wichtigsten Punkt der ganzen Berechnung: Mal bremst die 70-Prozent-Regel, mal die 90-Prozent-Regel — es gilt immer der niedrigere Wert.
Drei Missverständnisse, gleich zu Beginn geklärt
Krankengeld ist nicht das volle Nettogehalt. Selbst im besten Fall liegt es unter dem bisherigen Netto, weil die 90-Prozent-Grenze greift und danach noch Beiträge abgehen. Wer lange krank ist, sollte seinen Haushalt deshalb früh auf den niedrigeren Betrag einstellen. Krankengeld muss man nicht wie einen Zuschuss mit einem Formular „beantragen“, um überhaupt zu entstehen. Der Anspruch entsteht aus der Mitgliedschaft und der lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; die Krankenkasse zahlt, sobald die Voraussetzungen vorliegen und die Unterlagen da sind. Trotzdem gibt es einiges zu tun: Meldungen, Bescheinigungen und Nachweise müssen stimmen, sonst stockt die Zahlung. Und Krankengeld läuft nicht endlos. Die 78-Wochen-Grenze gilt für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren, danach muss ein anderer Weg gefunden werden.
Wie diese Seite aufgebaut ist
Beginnen Sie mit der Erklärung, was Krankengeld überhaupt ist und wer Anspruch hat. Danach folgen die ersten sechs Wochen beim Arbeitgeber, die Berechnung mit weiteren Beispielen, die Obergrenze für hohe Einkommen, die Höchstdauer, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Antrag und Auszahlung, der lange Krankheitsverlauf und schließlich Zusatzleistungen sowie das Kinderkrankengeld. Am Ende beantwortet die Seite Fragen und Antworten die Fragen, die in der Beratung am häufigsten gestellt werden. Alle Zahlen tragen ein Datum: Die Beitragsbemessungsgrenze und der Höchstbetrag gelten für das Jahr 2026. Weil die Grenze jedes Jahr steigt, dürfen ältere Werte nicht einfach übernommen werden.
Bildnachweise: Brandenburger Tor, Reichstagsgebäude und Elbphilharmonie. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Krankengeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln stehen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch jeder Fall ist anders: Einkommen, Versicherungsstatus, Krankheitsverlauf und Fristen verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur Ihre Krankenkasse über Ihren Anspruch und Ihren Betrag. Es wird kein bestimmtes Ergebnis zugesagt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle.