Krankengeld Verstehen

Krankengeld in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Zusatzleistungen und Kinderkrankengeld

Bücherregal im Stadtgarten Karlsruhe
Bücherregal im Stadtgarten Karlsruhe. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
Öffentlicher Bücherschrank in Bonn
Öffentlicher Bücherschrank in Bonn. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
Schloss Neuschwanstein
Schloss Neuschwanstein. Foto: Wikimedia Commons, CC0.

Neben dem Krankengeld selbst gibt es Leistungen, die eine Krankheit finanziell abfedern oder besondere Situationen abdecken. Sie kommen aus unterschiedlichen Töpfen: vom Arbeitgeber, aus einem privaten Vertrag oder aus der gesetzlichen Versicherung für einen anderen Anlass. Wer sie kennt, lässt kein Geld liegen — und wer sie nicht kennt, wundert sich später, warum andere in derselben Lage mehr bekommen haben.

Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld

In manchen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass der Arbeitgeber während des Krankengeldbezugs einen Zuschuss zahlt. Der Zuschuss stockt das Krankengeld für eine bestimmte Zeit auf, oft bis zu einem Prozentsatz des bisherigen Nettoeinkommens. Dauer und Höhe sind sehr unterschiedlich: Manche Regelungen zahlen wenige Wochen, andere viele Monate. Der Zuschuss ist freiwillig im Sinne des Gesetzes, aber verbindlich, wenn er vertraglich vereinbart ist. Wer wissen will, ob er Anspruch darauf hat, schaut in den Tarifvertrag oder fragt den Betriebsrat oder die Personalabteilung. Auf dem Krankengeldbescheid erscheint der Zuschuss nicht — er wird vom Arbeitgeber separat gezahlt.

Privates Krankentagegeld

Das private Krankentagegeld ist eine Zusatzversicherung, die die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen schließt. Sie wird vor der Krankheit abgeschlossen und zahlt ab einem vereinbarten Tag, oft ab dem 43. Krankheitstag, also genau dann, wenn das Krankengeld einsetzt. Die Höhe des Tagessatzes wird bei Vertragsabschluss gewählt und darf zusammen mit dem Krankengeld das verlorene Nettoeinkommen nicht übersteigen. Deshalb ist es wichtig, den Tagessatz ehrlich zu wählen: Ein zu hoher Tagessatz wird im Leistungsfall gekürzt, ein zu niedriger lässt eine Lücke. Wer bereits krank ist, kann für diese Krankheit in der Regel keinen neuen Vertrag mehr abschließen — das ist der Grund, warum diese Absicherung in gesunden Zeiten entschieden werden muss.

Kinderkrankengeld: Wenn das Kind krank ist

Das Kinderkrankengeld ist eine eigene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird gezahlt, wenn ein Elternteil zu Hause bleiben muss, weil ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und betreut werden muss, und keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Das Kind und der betreuende Elternteil müssen gesetzlich versichert sein. Anders als das Krankengeld bei eigener Krankheit wird das Kinderkrankengeld vom ersten Tag an gezahlt — es gibt keine sechswöchige Entgeltfortzahlung davor. Die Höhe beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Die Dauer ist begrenzt: Jeder Elternteil hat Anspruch auf 15 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr, Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern gilt eine Obergrenze von 35 Arbeitstagen pro Elternteil und Jahr, bei Alleinerziehenden 70 Arbeitstage. Diese Zahlen gelten seit dem 1. Januar 2024 und sind im § 45 SGB V geregelt. Für die Betreuung wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt, die bestätigt, dass das Kind Betreuung braucht. Der Antrag läuft über die Krankenkasse, der Arbeitgeber muss über die Freistellung informiert werden. Bezahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit freiwillig weiter, ruht der Anspruch auf Kinderkrankengeld für diese Tage.

Weitere Leistungen im Überblick

LeistungWer zahlt?Wofür?
ArbeitgeberzuschussArbeitgeberAufstockung des Krankengeldes nach Tarif oder Vertrag
Privates KrankentagegeldPrivate VersicherungSchließen der Lücke zum Netto
KinderkrankengeldKrankenkasseBetreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren
Reha-LeistungenRentenversicherungWiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

Alle diese Leistungen haben eigene Voraussetzungen und eigene Fristen. Sie ersetzen einander nicht, sondern ergänzen sich — wenn man sie rechtzeitig beantragt. Ein Anruf bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung klärt in den meisten Fällen schneller als langes Suchen im Internet, welche Leistung im eigenen Fall in Frage kommt.

Bildnachweise: Bücherregal Karlsruhe, Bücherschrank Bonn und Schloss Neuschwanstein. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Krankengeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln stehen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch jeder Fall ist anders: Einkommen, Versicherungsstatus, Krankheitsverlauf und Fristen verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur Ihre Krankenkasse über Ihren Anspruch und Ihren Betrag. Es wird kein bestimmtes Ergebnis zugesagt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle.

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