Krankengeld Verstehen

Krankengeld in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

So wird Krankengeld berechnet

Elektronischer Taschenrechner
Elektronischer Taschenrechner. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
Historische Taschenrechner
Historische Taschenrechner. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Schreibtisch mit Notizbuch, Stiften und Brille
Schreibtisch mit Notizbuch, Stiften und Brille. Foto: Wikimedia Commons, CC BY 2.0.

Die Berechnung des Krankengeldes folgt einer festen Reihenfolge. Zuerst wird das regelmäßige Arbeitsentgelt ermittelt, dann werden zwei Prozentwerte darauf angewendet, dann greift die niedrigere der beiden Grenzen, und zuletzt werden Sozialbeiträge abgezogen. Wer diese Reihenfolge kennt, kann jeden Bescheid der Krankenkasse nachvollziehen und Fehler erkennen.

Schritt 1: Das regelmäßige Arbeitsentgelt

Ausgangspunkt ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, also das Bruttoeinkommen, das der Beschäftigung normalerweise zugrunde liegt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden anteilig mitgerechnet, soweit sie in den letzten zwölf Monaten vor der Krankheit gezahlt wurden. Nicht mitgerechnet werden beitragsfreie Bestandteile, zum Beispiel Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, soweit sie beitragsfrei sind. Das ist ein Punkt, an dem Bescheide oft missverstanden werden: Wer regelmäßig Nachtzuschläge bekommt, sieht sie im Krankengeld nicht in voller Höhe wieder.

Bei stark schwankendem Einkommen wird ein Durchschnitt gebildet. Die Krankenkasse schaut auf einen längeren Zeitraum und ermittelt daraus einen Tageswert. Das verhindert, dass ein einzelner guter oder schlechter Monat die Leistung verzerrt. Selbstständige mit Wahltarif werden nach den Regeln ihres Tarifs berechnet, nicht nach dem Arbeitnehmerverfahren.

Schritt 2: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des letzten Nettoentgelts. Diese Doppelgrenze steht in § 47 SGB V. Sie verhindert, dass das Krankengeld über dem bisherigen Nettoeinkommen liegt. In der Praxis bedeutet das: Bei einem durchschnittlichen Verhältnis von Brutto zu Netto bremst meist die 90-Prozent-Grenze, bei einem sehr hohen Nettoanteil kann die 70-Prozent-Grenze greifen. Es gilt immer der kleinere Betrag.

Schritt 3: Pro Tag, 30 Tage im Monat

Krankengeld wird pro Kalendertag berechnet. In einem vollen Kalendermonat werden immer 30 Tage gezahlt, egal ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Der Tagessatz ergibt sich, indem der Monatsbetrag durch 30 geteilt wird. Wer mitten im Monat krank wird oder wieder gesund wird, bekommt nur die Tage bezahlt, an denen tatsächlich Arbeitsunfähigkeit bestand. Das macht die Abrechnung nachvollziehbar, verlangt aber genaue Daten: Ein Tag mehr oder weniger verändert den Betrag.

Schritt 4: Beiträge abziehen

Vom Krankengeld werden Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung abgezogen. Die Krankenversicherung läuft während des Krankengeldbezugs weiter, ohne dass dafür ein eigener Beitrag vom Krankengeld abgezogen wird. Deshalb ist der ausgezahlte Betrag immer niedriger als der berechnete Bruttobetrag des Krankengeldes. Wer nur den Bruttobetrag kennt und mit dem vollen Netto rechnet, wird enttäuscht sein. Der Bescheid der Krankenkasse zeigt beide Werte: den berechneten Betrag und den Auszahlungsbetrag nach Abzug der Beiträge.

Rechenbeispiele mit Annahmen

Beispiel A: Brutto 3.000 € im Monat, Netto 2.000 €, keine Einmalzahlungen. 70 % von 3.000 € = 2.100 €. 90 % von 2.000 € = 1.800 €. Krankengeld brutto: 1.800 € im Monat, also 60,00 € pro Tag. Beispiel B: Brutto 2.400 €, Netto 1.700 €, keine Einmalzahlungen. 70 % von 2.400 € = 1.680 €. 90 % von 1.700 € = 1.530 €. Krankengeld brutto: 1.530 € im Monat, also 51,00 € pro Tag. Beispiel C: Brutto 6.500 €, Netto 4.000 €. Ohne Obergrenze wären 70 % von 6.500 € = 4.550 €. Doch die Beitragsbemessungsgrenze 2026 kappt die Grundlage bei 5.812,50 €, also 70 % davon = 4.068,75 €. Die 90-Prozent-Grenze (3.600 €) liegt darunter, also beträgt das Krankengeld brutto 3.600 € im Monat, also 120,00 € pro Tag. Alle drei Beispiele sind vereinfacht: Einmalzahlungen, individuelle Steuerklassen und der genaue Beitragssatz der Krankenkasse verändern das Ergebnis. Sie zeigen aber die Mechanik: Zuerst die Grenze, dann der niedrigere Wert, dann die Beiträge.

Ein Hinweis zum Schluss: Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es muss in der Steuererklärung angegeben werden und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer das weiß, plant die Steuererklärung des Krankheitsjahres ohne Überraschung.

Bildnachweise: Taschenrechner, historische Rechner und Schreibtisch mit Notizen. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Krankengeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln stehen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch jeder Fall ist anders: Einkommen, Versicherungsstatus, Krankheitsverlauf und Fristen verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur Ihre Krankenkasse über Ihren Anspruch und Ihren Betrag. Es wird kein bestimmtes Ergebnis zugesagt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle.

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