Die ersten sechs Wochen: Gehalt vom Arbeitgeber



Die ersten sechs Wochen einer Krankheit bezahlt der Arbeitgeber. Diese Leistung heißt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und steht im Entgeltfortzahlungsgesetz. Sie ist der Grund dafür, dass das Krankengeld erst ab Woche sieben einsetzt: Das Gesetz will, dass kurze Krankheiten vollständig vom Arbeitgeber getragen werden und die Krankenkasse erst bei längeren Ausfällen einspringt.
Die sechs Wochen sind 42 Kalendertage, keine Arbeitstage. Wer also am Montag krank wird, dessen Entgeltfortzahlung läuft bis einschließlich des Sonntags sechs Wochen später. Danach beginnt, bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit, das Krankengeld. Die Zählung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, nicht mit dem ersten Tag, an dem eine Bescheinigung vorliegt. Deshalb ist die sofortige Meldung beim Arbeitgeber so wichtig.
Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?
Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter, das die beschäftigte Person ohne die Krankheit verdient hätte. Das ist in der Regel das volle Gehalt, einschließlich regelmäßiger Zulagen. Nicht dazu gehören Erstattungen für Auslagen, zum Beispiel Fahrtkosten, und auch Überstundenvergütung wird nur berücksichtigt, soweit sie regelmäßig angefallen wäre. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld spielen bei der Entgeltfortzahlung keine eigene Rolle, weil sie ohnehin nicht monatlich gezahlt werden.
Für kleinere Betriebe gibt es eine Entlastung: Arbeitgeber mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten nehmen am Umlageverfahren U1 teil und bekommen einen Teil der fortgezahlten Entgelte von der Krankenkasse erstattet. Der Erstattungssatz hängt vom gewählten Tarif ab. Für die erkrankte Person ändert das nichts: Sie bekommt ihr Gehalt vom Arbeitgeber, egal ob dieser sich einen Teil erstatten lässt oder nicht.
Die Wartezeit von vier Wochen
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Wer in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses krank wird, bekommt in dieser Zeit kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern — sofern die Voraussetzungen vorliegen — Krankengeld von der Krankenkasse ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das ist eine der wenigen Situationen, in denen Krankengeld schon vor Woche sieben fließt. Wer neu anfängt, sollte diese Regel kennen, statt sich auf das Gehalt zu verlassen.
Wenn dieselbe Krankheit wiederkommt
Für dieselbe Krankheit gibt es die sechs Wochen nur einmal in einem bestimmten Zeitraum. Ein neuer Anspruch auf volle sechs Wochen entsteht erst, wenn seit dem letzten Auftreten derselben Krankheit mindestens sechs Monate vergangen sind und seit dem ersten Auftreten mindestens zwölf Monate. Wer also nach fünf Wochen Krankheit kurz arbeitet und dann mit derselben Krankheit erneut ausfällt, bekommt nicht automatisch wieder sechs Wochen Gehalt: Die Krankenkasse und der Arbeitgeber prüfen, ob es sich um dieselbe Krankheit handelt. Die Diagnose selbst sieht der Arbeitgeber nicht — die elektronische Bescheinigung enthält für ihn keine Diagnose. In der Praxis fragt der Arbeitgeber deshalb nach, und die beschäftigte Person muss Auskunft geben, ob es eine wiederholte Krankheit ist.
Beispiel: wiederholte Krankheit
Annahme: Eine Beschäftigte ist vom 1. September bis zum 12. Oktober 2026 krank, also sechs Wochen, und bekommt Entgeltfortzahlung. Am 15. Februar 2027 fällt sie mit derselben Krankheit erneut aus. Weil seit dem letzten Auftreten weniger als sechs Monate und seit dem ersten Auftreten weniger als zwölf Monate vergangen sind, entsteht kein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Stattdessen setzt, bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit, das Krankengeld ein beziehungsweise die bereits laufende Krankengeldzeit läuft weiter. Das Beispiel zeigt, warum die genaue Krankheitsgeschichte für die Zahlung wichtiger ist als das Datum des neuen Krankenscheins.
Was Beschäftigte in dieser Phase tun müssen
Zwei Pflichten gelten vom ersten Tag an: den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren und die ärztliche Bescheinigung rechtzeitig besorgen. Viele Arbeitsverträge verlangen die Bescheinigung schon ab dem ersten Tag, auch wenn das Gesetz dem Arbeitgeber erst ab dem vierten Tag ein Verlangen erlaubt. Wer den Vertrag nicht kennt, sollte die Bescheinigung lieber zu früh als zu spät holen. Und wer Urlaub während der Krankheit nimmt oder trotz Bescheinigung arbeitet, riskiert Ärger: Urlaubstage während einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gelten in der Regel nicht als genommen, und Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit kann den Anspruch gefährden. Beides sollte vorher mit Arbeitgeber und Krankenkasse geklärt werden.
Bildnachweise: Schreibtischkalender, Kalenderblatt und Tastatur. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Krankengeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln stehen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Entgeltfortzahlungsgesetz, doch jeder Fall ist anders: Einkommen, Versicherungsstatus, Krankheitsverlauf und Fristen verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur Ihre Krankenkasse über Ihren Anspruch und Ihren Betrag. Es wird kein bestimmtes Ergebnis zugesagt. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine unabhängige Beratungsstelle.